Barrierefreiheit betrifft nicht nur den Eingangsbereich oder die Zimmer eines Hotels – auch digitale Angebote müssen für alle Menschen zugänglich sein. Ab Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass Websites, Buchungssysteme und digitale Services von Hotels, Restaurants und touristischen Betrieben barrierefrei gestaltet sein müssen. Wer sich jetzt vorbereitet, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch eine breitere Zielgruppe ansprechen und den Gästeservice optimieren.
Doch was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret für die Branche? Welche Änderungen sind erforderlich, und welche einfachen Maßnahmen können bereits viel bewirken? Diese und weitere Fragen klären wir im Webinar des DEHOGA Brandenburg am 8. April 2025 in Zusammenarbeit mit der GSP Software GmbH.
Erfahren Sie, warum automatische Tools oft nicht ausreichen und welche praktikablen Lösungen es gibt, um digitale Barrierefreiheit mit vertretbarem Aufwand umzusetzen. Nutzen Sie die Chance, Ihr Wissen zu erweitern und sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einzustellen.
Die Anmeldung erfolgt über den DEHOGA Brandenburg.