Webinar IHK Osnabrück Titelslide: eine Schreibmaschine mit einem Blatt, welches mit INCLUSIVITY beschriftet ist.

Digitale Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr. Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die viele Unternehmen betreffen werden. Doch wer genau ist verpflichtet, welche Maßnahmen sind erforderlich, und wo fängt Barrierefreiheit eigentlich an? Diese und viele weitere Fragen standen im Mittelpunkt unseres Webinars bei der IHK Osnabrück, zu dem sich über 60 interessierte Teilnehmer angemeldet hatten.

Viele Fragen, wenig Klarheit – eine lebhafte Diskussion

Schon nach wenigen Minuten wurde klar: Das Thema wirft mehr Fragen auf, als es auf den ersten Blick scheint. Besonders intensiv wurde über folgende Punkte diskutiert:

  • Wer fällt unter die gesetzlichen Vorgaben? Viele kleinere Unternehmen fragten sich, ob sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder ob sie Barrierefreiheitsmaßnahmen umsetzen müssen.
  • Gilt das auch für B2B-Unternehmen? Eine zentrale Unsicherheit war, ob die Verpflichtung auch dann greift, wenn Endkunden nur indirekt involviert sind – etwa, weil sie über ein Online-Formular Informationsmaterial anfordern können.
  • Reicht ein Kontaktformular, um als „Vertragsanbahnung“ zu gelten? Ein besonders kontrovers diskutierter Punkt: Zählt bereits eine einfache Möglichkeit zur Kontaktaufnahme als verpflichtender Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit?
  • Wie sieht es mit Medien, Leichter Sprache und Captchas aus? Hier wurde es praktisch: Sind Videos mit Untertiteln Pflicht? Wie lassen sich Captchas barrierefrei gestalten? Und was bedeutet „Leichte Sprache“ konkret für Unternehmenswebsites?

Zwischen Herausforderung und pragmatischen Lösungen

Die Diskussion zeigte: Viele Unternehmen stehen vor einem Dilemma. Einerseits ist die Notwendigkeit digitaler Barrierefreiheit unbestritten, andererseits herrscht Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind – und welche über das Ziel hinausschießen.

Was sich jedoch auch herauskristallisierte: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Möglichkeit, digitale Angebote für alle nutzbar zu machen – mit positiven Effekten für Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Inklusion.

Während der regen Diskussion wurde deutlich, dass es oft nicht an der Bereitschaft fehlt, sondern an klaren, praxisnahen Wegen zur Umsetzung. Hier braucht es fundierte Orientierung und passgenaue Lösungen, die Aufwand und Nutzen in ein sinnvolles Verhältnis setzen.

Der Austausch mit den Teilnehmern hat uns gezeigt, wie groß der Informationsbedarf ist – und dass die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen beginnen sollte.

Webinar verpasst? Kein Problem!

Wer das Webinar verpasst hat, hat am Donnerstag, den 22. Mai nochmals die Gelegenheit, teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über die IHK Osnabrück.

Zudem stehen die Präsentationsfolien aus dem Webinar zur Verfügung:

Fazit

Das Webinar hat einmal mehr verdeutlicht: Digitale Barrierefreiheit betrifft mehr Unternehmen, als vielen bewusst ist. Und die Fragen, die dabei entstehen, sind selten trivial. Doch mit dem richtigen Ansatz lassen sich pragmatische Lösungen finden – ohne unnötigen Aufwand, aber mit spürbarem Mehrwert.

Informations-Gespräch

30 Minutes
Free

30 Minuten zum Kennenlernen: Wir stellen uns vor, verstehen Ihre Herausforderungen und analysieren Ihre aktuelle Situation zur digitalen Barrierefreiheit. Gemeinsam entwickeln wir erste Ansätze für inklusivere Lösungen – einfach, authentisch und auf den Punkt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu klären. Ein erster Schritt zu einer barrierefreien Zukunft!

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