Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in leichter Sprache
Diese Zusammenfassung erklärt die wichtigsten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GSP Software GmbH in einfacher und leicht verständlicher Sprache. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den vollständigen Text der AGB. Für alle Details und rechtlichen Fragen lesen Sie bitte die vollständigen AGB.
Wer ist die GSP Software GmbH?
Die GSP Software GmbH hilft Firmen und Organisationen dabei, Webseiten barrierefrei zu machen. Das Angebot richtet sich nur an Firmen, Selbständige, Behörden und ähnliche Kunden.
Wichtige Regeln:
Vertrag:
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder die Dienste nutzt.
- Die GSP Software GmbH kann einen Vertrag auch ablehnen.
Laufzeit und Kündigung:
- Abos ( Hürdenlos.Assist und Hürdenlos.Audit ) haben eine feste Laufzeit. Bei monatlichen Abos beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Danach kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Bei einer Laufzeit von 1 oder 2 Jahren muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Das Produkt Hürdenlos.Check ist eine einmalige Dienstleistung. Es verlängert sich nicht und ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Leistung direkt nach Abschluss erbracht wird.
- Kündigungen müssen schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen.
- Bei Preiserhöhungen oder besonderen Gründen können Verträge sofort gekündigt werden.
Preise und Zahlungen:
- Die Preise stehen auf der Webseite. Sie sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer).
- Zahlungen sind zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Kunden zahlen per Lastschrift oder Überweisung.
- Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Mahngebühren und einer Sperrung der Dienste rechnen.
Datenschutz:
- Die GSP Software GmbH behandelt Kundendaten vertraulich.
- Daten werden nur genutzt, um die vertraglichen Leistungen zu erfüllen.
Rechte und Pflichten:
Kunde:
- Der Kunde darf den Dienst nur für die vereinbarten Zwecke nutzen.
- Er darf keine rechtswidrigen Inhalte bereitstellen.
- Der Kunde haftet, wenn er gegen die Regeln verstößt oder Dritte durch seine Inhalte Schaden nehmen.
GSP Software GmbH:
- Die Firma darf ihre Dienste weiterentwickeln oder anpassen.
- Sie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden.
Sonstiges:
- Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Wer nicht widerspricht, akzeptiert die Änderungen.
- Es gilt deutsches Recht, und Streitigkeiten werden in Diespeck geklärt.
Präambel
Die GSP Software GmbH, Bogenstraße 8a, 91456 Diespeck, (Impressum unter: https://www.gsp-software.eu/impressum/) bietet Dienstleistungen zur Analyse und Verbesserung von Webseiten, gemäß der Einhaltung von Bestimmungen zur Barrierefreiheit an.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Firmen, Gewerbetreibende und selbständig Tätige, Angehörige der freien Berufe sowie Kommunen und Behörden. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der GSP Software GmbH und ihren Kunden. Sie werden durch die Annahme eines Angebots oder die Nutzung der Dienstleistungen Vertragsbestandteil.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Kunden der GSP Software GmbH gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren "AGB" genannt). Basierend auf den folgenden AGB und der Produktbeschreibungen, die unter https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAudit / und https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAssist / abzurufen sind, erbringt die GSP Software GmbH ihre Leistungen.
Auch wenn die GSP Software GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, so gelten abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden nicht.
§ 2 Vertragsschluss
Die Produkte und die Preisangaben, die der Kunde auf der Internetseite www.gsp-software.eu abrufen kann, sind nicht als verbindliches Angebot der GSP Software GmbH anzusehen, sondern sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der:
GSP Software GmbHBogenstraße 8a
91456 Diespeck
Telefon: 0 91 61 / 62 14 00 3
E-Mail: info@gsp-software.eu
Geschäftsführung:
Rudolf Distler, Daniel Distler, Dietmar Schäffer
Registergericht: Amtsgericht Ansbach
Registernummer: HRB 10187
USt.-Id Nr.: DE236538255
Die von Kunden übermittelten Daten dürfen von der GSP Software GmbH in das huerdenlos-System eingestellt werden. Für die Vertragsdauer genehmigt der Kunde die Nutzung der von ihm übermittelten Daten, damit die GSP Software GmbH ihrer vertraglichen Pflichten nachzukommen im Stande ist. Dieses Einverständnis erstreckt sich auch auf die notwendige Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen und anderen Kennzeichen durch die GSP Software GmbH und im Rahmen der Kommunikation mit der GSP Software GmbH.
Entweder durch die Annahme des Kundenantrages oder durch die von der GSP Software GmbH erste vorgenommene Erfüllungshandlung, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der GSP Software GmbH zustande. Ermöglicht die GSP Software GmbH dem Kunden die aktive Nutzung des Dienstes, so gilt dies als stillschweigende Zustimmung der GSP Software GmbH zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Die GSP Software GmbH kann ohne Angabe von Gründen einen Kundenantrag ablehnen.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung & Tarifänderungen
Die Produkte Hürdenlos.Assist und Hürdenlos.Audit sind Abo-Produkte mit einer wählbaren Vertragslaufzeit. Bei monatlichen Laufzeiten gilt eine Mindestvertragsdauer von 6 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können diese Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Für Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr oder 2 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die jeweils ursprüngliche Laufzeit (1 Jahr oder 2 Jahre). Kündigungen müssen in Textform, entweder per Brief oder E-Mail, an den Anbieter erfolgen. Das Produkt Hürdenlos.Check ist eine einmalige Dienstleistung, die nicht verlängert wird. Aufgrund der besonderen Eigenschaften dieser Dienstleistung ist ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt und vollständig erbracht wird.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen, oder wenn der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesen AGB verstößt.
§ 4 Leistungen, Preise & Zahlungsbedingungen
Basierend auf den vorliegenden AGB, den Preiskonditionen und dem beschriebenen Leistungsumfang unter https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAudit / und https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAssist / kommt der Vertrag zustande.
Sowohl innerhalb der vorliegenden AGB als auch unter https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAudit / und https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAssist / wird der Leistungsumfang der angebotene Dienste erläutert. Die GSP Software GmbH darf ihre Dienstleistung jederzeit ändern, verbessern oder/und erweitern. Dem Kunden werden solche Veränderungen regelmäßig mitgeteilt. Sollte es aus gesetzlichen Gründen gezwungenermaßen nötig sein oder liegt der GSP Software GmbH eine Einverständniserklärung des Kunden vor, so sind in diesen Fällen auch Schmälerungen des Leistungsumfangs möglich. Widerspricht der Kunde der Mitteilung der GSP Software GmbH über die Änderung nicht mindestens sechs Wochen nach Benachrichtigung und textlich, so gilt das Einverständnis des Kunden gegenüber der Änderung als erteilt.
Die unter https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAudit / und https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAssist / aufgeführte Preisliste bezieht sich auf die Dienstleistung von GSP Software GmbH bei Auftragserteilung seitens des Kunden, es sei denn ein spezieller Preis wurde zwischen dem Kunden und der GSP Software GmbH vereinbart. Eine von der Preisliste abweichende Preisvereinbarung hat stets schriftlich zu erfolgen.
Bei Vertragsverlängerung ist es der GSP Software GmbH erlaubt, eine Preisveränderung anzuberaumen. In einem solchen Fall wird der Kunde wenigstens vier Wochen vor der nächsten eintretenden Verlängerung über die neuen Preise per angegebener E-Mail-Adresse informiert. Bei Vorliegen einer Erhöhung des Netto-Preises steht es dem Kunden zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum nächsten Vertragsende zu kündigen. Ansonsten gilt die Erhöhung des Nettopreises zur nächsten Vertragsverlängerung als angenommen.
Sowohl geringfügige Abweichungen als auch technische Änderungen des Services sind der GSP Software GmbH erlaubt, da diese dem Kunden nach billigem Ermessen zumutbar sind. Kommt es nach Abschluss des Vertrages zu technischen Verbesserungen des Angebots, so besteht kein Nutzungsanspruch der vorherigen Version. Kann dem Kunden die neue technisch verbesserte Version der Dienstleistung der GSP Software GmbH aus besonderen Gründen im Einzelfall nicht aufgebürdet werden, so kann dieser unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt hat umgehend textlich zu erfolgen.
Bei den Preisen der vertragsgegenständlichen Leistungen der GSP Software GmbH, die auf der Preisliste auf der Webseite unter https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAudit / und https://www.gsp-software.eu/hurdenlosAssist / nachzulesen sind, handelt es sich um Nettopreise. Die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist ebenfalls geschuldet.
§ 5 Fälligkeit & Rechnungsstellung
Jeweils zu Beginn der Vertragslaufzeit bzw. der Verlängerung sind die Gebühren im Voraus fällig. Dem Kunden wird eine Rechnung, mit allen notwendigen Angaben, als PDF-Datei per E-Mail zugesandt. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Kosten, die im Falle von Rücklastschriften zu Stande kommen, hat der Kunde zu übernehmen, es sei denn, die GSP Software GmbH ist dafür verantwortlich.
Wurde kein Lastschrifteinzug vereinbart, sind die Rechnungen der GSP Software GmbH spätestens 10 Tage nach Rechnungszustellung auf das dort angegebene Konto zu überwiesen. Nach Fristablauf kommt der Kunde in Verzug.
Reicht die Zahlungsleistung zur Tilgung der Schuld nicht aus, so werden alle bei der GSP Software GmbH eingehenden Zahlungen zuerst auf die Kosten, nachfolgend auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptleistung angerechnet. Es ist nicht möglich einseitig eine andere Tilgungsform zu bestimmen.
Bei Verzug nach Mahnung ist es der GSP Software GmbH erlaubt, den Zugriff auf die Dienste zu unterbinden und ihre Arbeit nicht mehr zur Verfügung zu stellen, solange keine Zahlung erfolgt ist. Außerdem ist die GSP Software GmbH dazu befugt, im Verzugsfall die Zugänge zu blocken und die Leistungen für den Vertragspartner umgehend abzuschalten.
§ 6 Geheimhaltung & Datenschutz
Die persönlichen Daten des Kunden sind von der GSP Software GmbH vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzuleiten. Außer die GSP Software GmbH ist zur Herausgabe der Daten an Strafverfolgungsorgane gesetzlich oder durch richterlichen Beschluss verpflichtet. Auch die Subunternehmer und technischen Dienstleister, die mit der GSP Software GmbH zusammenarbeiten, haben sich der Geheimhaltung und dem Datenschutz zu verpflichten. Zusätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen der GSP Software GmbH unter https://www.gsp-software.eu/datenschutz/
§ 7 Rechteinräumung
Die von Kunden übermittelten Daten dürfen von der GSP Software GmbH in das huerdenlos-System eingestellt werden. Für die Vertragsdauer genehmigt der Kunde die Nutzung der von ihm übermittelten Daten, damit die GSP Software GmbH ihrer vertraglichen Pflichten nachzukommen im Stande ist. Dieses Einverständnis erstreckt sich auch auf die notwendige Nutzung von Marken, Logos, Firmennamen und anderen Kennzeichen durch die GSP Software GmbH und im Zusammenhang mit der Kommunikation der GSP Software GmbH (z.B. in Zeitschriften, Foren, Blogs und anderen Websites).
§ 8 Nutzungsrechte & -pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt den Service der GSP Software GmbH, um Webseiten auf Aspekte der Barrierefreiheit hin analysieren zu lassen. Werden vom Kunden urheberrechtlich oder sonstige rechtlich geschützte Inhalte in einen der Dienste der GSP Software GmbH eingestellt, willigt der Kunde damit ein, der GSP Software GmbH und deren Partnern kostenfrei alle nötigen, nicht exklusiven, globalen und fortwährenden Rechte einzuräumen, jene Inhalte einzig für die Diensterbringung zu nutzen und innerhalb der Dienste darzustellen. Der Kunde bezeugt damit außerdem, dass er Inhaber dieser Rechte ist und stellt die GSP Software GmbH dadurch von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Inhalte der Webseiten müssen gegebenenfalls gesichert und auf Servern verwaltet werden, damit die GSP Software GmbH Ihrem angebotenen Service Folge leisten kann.
Das Recht der Nutzung bezieht sich daher insbesondere darauf, zum einen die Inhalte zu analysieren, diese technisch zu reproduzieren, zu ändern und zum Zwecke der Sicherung der Dienstleistungserbringung an Dritte weiterleiten zu dürfen.
Für den Kunden gilt die Pflicht, den Service der GSP Software GmbH gemäß der zugrundeliegenden AGB, den Benutzungsbedingungen und den entsprechenden rechtlichen Vorschriften in Anspruch zu nehmen. Die GSP Software GmbH ist stets befugt die Leistungen gegenüber dem Kunden unverzüglich zu kündigen, sollten gravierende Verstöße gegen die genannten Richtlinien vorliegen.
Wird der Service der GSP Software GmbH seitens des Kunden für ein Unternehmen oder eine Organisation genutzt, so erklärt er sich mit der Geltung der Vertragsbestimmungen für dieses Unternehmen mandatorisch einverstanden. Zudem wird die GSP Software GmbH sowie deren Vertreter und Angestellten vom Kunden gegenüber diesem Unternehmen schadlos gehalten. Überdies wird die GSP Software GmbH von Ansprüchen Dritter frei gestellt, welche durch die Verwendung der Dienste oder gar einem Verstoß des Kunden gegen die Vertragsbedingungen entstehen. Dies schließt sämtliche Kosten und Ansprüche aus Schäden, Klagen, Gerichtsverfahren und –urteile, Gerichtskosten und Anwaltshonorare mit ein. Die persönlichen Pflichten aus diesem Vertrag bleiben für den Kunden unberührt.
Jegliche Inhalte, die dem Kunden durch den Service der GSP Software GmbH zugänglich gemacht werden, sind von diesem nur für seinen eigenen Gebrauch und nur nach deren Bestimmung zu verwenden.
Sofern das Urheberrecht der GSP Software GmbH erhalten und auf jenen Dokumenten eindeutig erkennbar bleibt, dass diese von angebotenen Diensten der GSP Software GmbH hervorgehen, sind statistische Grafiken und Screenshots der Website des Kunden davon ausgenommen. Werden diese Dokumente digital genutzt, so haben diese auf die Webseite von gsp-software.eu zu verlinken.
Der Kunde erklärt sich, infolge des Vertragsabschlusses gem. § 2 Abs.1, für eine gewissenhafte Auswahl der Inhalte und deren Entsprechung der Wahrheit verantwortlich. Dem Kunden ist es untersagt Inhalte über seinen Account zu verwalten, die gegen die gegenwärtige Gesetzeslage, im Speziellen gegen das Strafrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht verstoßen. Auch Inhalte, die die Rechte Dritter, etwa das Markenrecht, das Persönlichkeitsrecht oder Namensrechte verletzen, sind untersagt. Von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund oben genannter Inhalte geltend gemacht werden, wird die GSP Software GmbH in vollem Umfang vom Kunden freigestellt. Der Kunde trägt die bei der GSP Software GmbH entstandenen Kosten einer erforderlichen rechtlichen Vertretung.
Die GSP Software GmbH muss die vom Kunden in den Dienst eingespeisten Inhalte nicht auf deren mögliche Rechtsverletzung oder einen etwaigen Verstoß gegen Rechte Dritter hin überprüfen. Der Kunde versichert, nur Inhalte einzuspeisen, an welchen er selbst die Nutzungsrechte hält, bzw. ihm die Nutzungsrechte zur Analyse der Inhalte übertragen wurden. Sollte die GSP Software GmbH von gesetzwidrigen Inhalten erfahren, liegt es in ihrem eigenen Ermessen Inhalte ohne den Kunden zu informieren ganz oder teilweise zu entfernen oder den Zugang zu selbigen zu sperren. Insbesondere bei Daten, die einen rechtswidrigen und/oder sachwidrigen Inhalt haben, die gegen die zugrundeliegenden AGB verstoßen und/oder die Rechte Dritter verletzen, ist ein solcher Löschungsanspruch erfüllt. Dabei hat der Kunde keinen Anspruch betreffs berechtigter Löschung oder berechtigter Sperrung der Abrufbarkeit.
§ 9 Subunternehmen
Im Rahmen der Leistungserbringung darf die GSP Software GmbH Subunternehmen beauftragen und/oder technische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Erteilt der Kunde der GSP Software GmbH Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder ähnliche Rechte, so ist es der GSP Software GmbH erlaubt, den berufenen Personen hinsichtlich dieser Rechte Sublizenzierungen zukommen zu lassen, falls dies zur Erfüllung deren Leistungspflichten nötig ist.
§ 10 Verfügbarkeit & Ausfallzeiten
Die GSP Software GmbH garantiert eine Verfügbarkeit der Internet-Webserver von durchschnittlich 97 % pro Jahr. Weiter behält sich die GSP Software GmbH vor, dass es im Zusammenhang mit Grenzen der Kapazität, im Rahmen von Wartungsarbeiten oder sicherheitsrelevanten Maßnahmen zu zeitweilige Schmälerungen der vertraglichen Leistungen kommen kann. Bei Stromausfällen, bei Störungen innerhalb des Internets sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der GSP Software GmbH stehen, haftet diese nicht für das Funktionieren der Telefonleitungen zum vertragsgegenständlichen Server. War es dem Kunden für mehr als 48 Stunden in Folge nicht möglich, auf seine vertraglichen Leistungen zuzugreifen, so gesteht die GSP Software GmbH diesem einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent auf die Monatsgebühr in der Folgeabrechnung zu. Der Preisnachlass für den Folgemonat ist vom Kunden zu beantragen und wird seitens der GSP Software GmbH geprüft und bei Zutreffen bewilligt.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung seitens der GSP Software GmbH vor. § 536 BGB bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
Weder die GSP Software GmbH noch die mit ihr verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Vertriebspartner machen spezifische Versprechen hinsichtlich der Dienste oder übernehmen diesbezüglich Garantien. Des Weiteren macht die GSP Software GmbH weder Zusagen hinsichtlich der in den Diensten angebotenen Inhalten noch bezüglich spezieller Funktionen der Dienste, deren Verlässlichkeit oder deren Angemessenheit betreffs Kundenzwecke.
Auch übernimmt die GSP Software GmbH keine Garantie bezüglich der Handlungsempfehlungen die dem Kunden unterbreitet werden. Da schon alleine aufgrund des sich stetig schnell und unkalkulierbar ändernden technischen Fortschritts keine verbindliche Aussage oder Empfehlung seitens der GSP Software GmbH gegeben werden können, trägt der Kunde alleiniges Risiko für die Umsetzung der angezeigten Handlungsmöglichkeiten.
Sollte die GSP Software GmbH ihrerseits, ihre gesetzmäßigen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen bewusst oder grob fahrlässig einen Schaden verschulden, so haftet diese. Im Zusammenhang mit der Verletzung zentraler Vertragspflichten, Körperverletzung, Verletzung von Leben oder Gesundheit, hat die GSP Software GmbH schon bei einfacher Fahrlässigkeit zu haften.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, haftet die GSP Software GmbH. In einem solchen Fall jedoch lediglich in Höhe des gewöhnlich entstehenden Schadens. Ebenso haben die gesetzmäßigen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der GSP Software GmbH zu haften, sollten von diesen leicht fahrlässig Pflichten verletzt werden.
Nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet die GSP Software GmbH für aus einer Leistungsverzögerung resultierende Schäden.
Die GSP Software GmbH haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die von Dritten zu vertreten sind. Außerdem haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Folgeschäden wie ein entgangener Gewinn des Kunden.
Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind pro Schadensfall auf 50 % des durchschnittlichen jährlichen Vertragsvolumens begrenzt (Haftungshöchstsumme). Dies gilt nur sofern die Ansprüche nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind und nicht auf ein beabsichtigtes oder grob fahrlässiges Handeln der GSP Software GmbH oder den beauftragten Erfüllungsgehilfen der GSP Software GmbH zurückzuführen sind.
Die GSP Software GmbH erbringt ihre Leistungen mit dem Ziel, die Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Kunden gemäß den geltenden Standards zu verbessern. Die vollständige Erreichung aller Barrierefreiheitsanforderungen kann jedoch von zusätzlichen Maßnahmen oder individuellen Anpassungen durch den Kunden abhängen.
Die GSP Software GmbH haftet nicht für eine unvollständige Einhaltung von Barrierefreiheitsvorgaben, die durch die Nichtumsetzung empfohlener Maßnahmen oder durch technische oder rechtliche Rahmenbedingungen außerhalb ihres Einflussbereichs entstehen.
§ 12 Aufrechnung & Abtretungsverbot
Lediglich unbestrittende oder rechtskräftig festgestellte Forderungen können vom Kunden aufgerechnet werden. Das Recht auf Leistungsverweigerung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden, ausgenommen vorsätzlicher und grober Fahrlässigkeit, einzig angesichts von Ansprüchen zu, die sich aus demselben Rechtsverhältnis ergeben und von der GSP Software GmbH anerkannt oder rechtkräftig festgestellt worden sind.
Im Falle einer Mängelrüge seitens des Kunden darf dieser die Zahlungen lediglich in einem solchen Umfang zurückhalten, der in einer angebrachten Relation zu den entstandenen Mängeln steht. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so kann dieser nur dann Zahlungen zurückhalten, sobald eine Mängelrüge, deren Anspruch zweifelsfrei besteht, geltend gemacht wurde.
Jegliche Ansprüche der GSP Software GmbH an Dritte abzutreten, ist der Kunde nicht berechtigt. Entsprechende Übergaben sind gegenüber der GSP Software GmbH jedenfalls unwirksam.
§ 13 Ausschlussfrist
Der Kunde ist verpflichtet, die Abrechnungen, die Rechnungsabschlüsse und die Saldenfeststellungen der GSP Software GmbH auf deren Korrektheit und Vollständigkeit hin zu kontrollieren. Angefallene Verzugszinsen können von der GSP Software GmbH von den Rechnungsabschlüssen und Saldenfeststellungen ausgenommen und gesondert abgerechnet werden. Einwendungen, die sich gegen Rechnungsabschluss und Saldenfeststellung richten, hat der Kunde mindestens 30 Tage nach Zustellung, sonstige Einwände umgehend anzumelden. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung kann als Genehmigung angesehen werden. Die gesetzlichen Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt
§ 14 Salvatorische Klausel, Abweichungen & Änderungen
Es liegen keine Nebenabreden vor. Zusätze und Änderungen dieser vorliegenden AGB sind erst wirksam, wenn diese von einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der GSP Software GmbH schriftlich bestätigt wurden. Sämtliche weitere Absprachen sind umgehend schriftlich zu fixieren. Lediglich wenn die GSP Software GmbH Bestellungen des Kunden oder von diesem gewünschte Sonderkonditionen schriftlich bestätigt hat, können diese als angenommen angesehen werden. Auch bei Nutzung von Telefax und Email ist das Schriftformerfordernis gewahrt.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung kommt eine Regelung zum Tragen, die in rechtlich zulässiger Art den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung erfüllt.
Haben sich die Parteien über eine Änderung ihrer Anschriften nicht gegenseitig informiert, reicht es für eine Willenserklärung, die der anderen Partei gegenüber abzugeben ist, aus, einen eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Anschrift zu senden. Dann wird die Erklärung zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Nutzung der Dienste außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Diespeck.
Der Kunde übernimmt jegliche anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) selbst.
Die GSP Software GmbH ist dazu befugt, die AGB zu verändern oder zu erweitern. Geplante Veränderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor der geplanten Änderung in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung nicht, so gilt dies als Einverständnis des Kunden. Legt der Kunde Widerspruch ein, so ist die GSP Software GmbH zur fristgerechten Kündigung berechtigt.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist die GSP Software GmbH befugt, Bedingungen bestehender Verträge bei Unwirksamkeit zu ersetzen sowie Bedingungen an Änderungen von gesetzlichen Vorschriften anzupassen, sofern die geänderte Bedingung den Kunden nicht schlechter stellt, als die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Bedingung.
Stand: 29. November 2024